Kosten und Rahmenbedingungen

Mein Honorar beträgt 125 € für 60 Minuten Einzelbehandlung im Bereich Ergotherapie für Kinder (inkl. Vorbereitung)

und 105 € für 60 Minuten Einzelbehandlung im Bereich Ergotherapie für Frauen. 


Unsere Zusammenarbeit im Bereich Ergotherapie für Kinder beginnt mit einem Erstgespräch.

Auf Wunsch ist nach dem Kennenlernen auch eine Beratung über Zoom möglich. Sprich mich gerne darauf an.

 

Die Elternberatung steht im Vordergrund meines Angebotes.

 

Sollte sich während unseres Prozesses die Notwendigkeit ergeben, dass auch Stunden mit deinem Kind therapeutisch unterstützend sind, heiße ich auch dein Kind herzlich in meiner Praxis willkommen oder komme auf Wunsch für einzelne Kindertherapie Stunden auch gerne zu dir nach Hause.


Meine Behandlungen finden meist in einem 2-wöchentlichen Rhythmus statt, um in der Zwischenzeit die in der Therapie erarbeiteten Inhalte direkt zuhause im Familienalltag umsetzen und integrieren zu können. Manchmal liegt auch noch mehr Zeit dazwischen, ich gehe ganz in deinem Tempo. Die Erfahrungen aus meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit zeigt, dass ein Behandlungsprozess bei aktiver Mitarbeit meiner Klientinnen meist nach 10 bis 15 Therapieeinheiten einen positiven Abschluss findet. In seltenen Fällen sind Behandlungen darüber hinaus notwendig. 

 

Im Bereich Ergotherapie für Frauen werden der Behandlungszeitpunkt und die Häufigkeit der Mannea Anwendungen auf deine individuellen Beschwerden sowie deinen Menstruationszyklus abgestimmt. Je nach Bedarf finden die Behandlungen dann wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich statt. 



Kennenlerngespräch

Melde dich gerne bei mir für ein 15 Minuten kostenloses Kennenlerngespräch am Telefon,
um herauszufinden, ob dein Anliegen bei mir gut aufgehoben ist und du mit mir arbeiten möchtest.


Ergotherapeutische Behandlung als Kassenleistung

Du bekommst einen Teil der Kosten für die Ergotherapie von deiner Krankenkasse rückerstattet. 
Die Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern zeigen im Jahr 2026 folgende unterstützende Leistungen.


Für Einzeltherapien à 60 Minuten gelten im Wahltherapiebereich folgende Sätze: 


ÖGK  I  60,82 € pro Behandlungseinheit


BVAEB  I  76,03 € pro Behandlungseinheit


SVS I  60,68 € pro Behandlungseinheit 


Damit die Krankenkasse Kosten für die ergotherapeutische Behandlung erstattet, müssen folgende Punkte erfüllt sein: 

  1. Ergotherapeutische Behandlung: die Behandlung muss durch eine eingetragene Ergotherapeutin erfolgen und als notwendige Krankenbehandlung anerkannt sein. Beides ist sellbstverständlich bei mir gegeben. 
  2. Ärztliche Verordnung: Wenn bei dir oder deinem Kind ein gesundheitliches Problem vorliegt, kannst du dich damit an deinen Hausarzt / deine Hausärztin wenden. 
  3. Es liegt eine Diagnose vor: Damit die Kasse die Kosten übernimmt, muss eine Diagnose (z.B. umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen, Lumboischialgie, Zervikalneuralgie …) vorliegen und auf der Honorarnote vermerkt werden. Frage am besten bei deiner Krankenkasse nach, ob die Kosten für die Behandlung deines gesundheitlichen Problems rückerstattet werden können. 
  4. Einreichung bei der Sozialversicherung: Du erhältst nach 10 Therapieeinheiten eine Honorarnote, die du gemeinsam mit deiner ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse einreichen kannst. 
  5. Bewilligung: die ÖGK und BVAEB gelten im Moment als bewilligungsfrei. Bei der SVS ist eine chefärztliche Bewilligung ab der 2. Behandlungs-Einheit erforderlich. 

Absageregelung

Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage binnen 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich.

Bitte beachte, dass ich bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen die Einheit zur Gänze in Rechnung stellen muss. Ich danke dir für dein Verständnis.

Schweigepflicht

Als Ergotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.